AGB
Geltungsbereich und Begriffe
Auftragsbestätigung
Ein Auftrag mit ReFood Meal GmbH muss schriftlich erfolgen. Die Auftragsbestätigung muss vom Auftraggeber rechtsgültig unterzeichnet und im Original an die ReFood Meal GmbH retourniert werden. Mit dem Empfang der unterschriebenen Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Auftraggeber, Auftragspartner und haftet für alle sich aus dem Auftrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Auftraggeber als Gesamtschuldner.
Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Annullierungskosten
Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserstellung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Bis 31 Tage vor dem Anlass: keine Kosten
30 bis 14 Tage vor dem Anlass: 50 % der offerierten Dienstleistung
13 bis 2 Tage vor dem Anlass: 80 % der offerierten Dienstleistung
48h vor dem Anlass: 100 % der offerierten Dienstleistung
Geringfügige Änderungen
Die ReFood Meal GmbH behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot (z.B. fehlende Waren, massiv erhöhte Preise) oder in Bezug auf die Lieferung ihre Dienstleistung auch ohne Absprache mit dem Auftraggeber geringfügig zu ändern und verpflichten sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.
Teilnehmeranzahl
Die definitive Teilnehmeranzahl für den Event muss spätestens 7 Tage vor dem Anlass, wenn möglich schriftlich, übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung dieser Anzahl wird automatisch die ursprüngliche Teilnehmeranzahl in Rechnung gestellt. Weicht die Teilnehmeranzahl zu sehr von der bestätigten Teilnehmeranzahl ab, dann behaltet sich ReFood Meal GmbH vor, entsprechende Mehrkosten zu verrechnen.
Abweichungen der Teilnehmerzahl von mehr als 20 % müssen mindestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich gemeldet werden. Diese Personenanzahl dient als Basis für die Verrechnung. Für nicht erscheinende Teilnehmende werden die vollen Kosten berechnet.
Verrechnung der effektiven Leistungen
Wo immer vermerkt, verrechnet ReFood Meal GmbH die effektiven Leistungen nach Aufwand. Dies ist das fairste Modell für alle Parteien. Es steht Ihnen jederzeit frei, die Mengen, z.B. der Getränke zu kontrollieren. Sollten explizit Budgets gesetzt werden, so ist ReFood Meal GmbH für die Einhaltung verantwortlich. Ist dies nicht der Fall wird fair der effektive Aufwand verrechnet.
Transportkosten
Haftung
Der Veranstalter des Anlasses sorgt für ausreichende Sachversicherungen der Lokalität. ReFood Meal GmbH haftet lediglich für Schäden, welche eindeutig auf ein Eigen-Verschulden zurückzuführen sind. Für Bruch von Porzellan und Gläsern sowie einem Manko von Service-Equipment haftet der Veranstalter. Forderungen aufgrund von Verspätungen aufgrund unvorhersehbarer Verkehrs- oder Umwelt-Einflüssen werden ausdrücklich ausbedungen.
Der Auftraggeber haftet für jeglichen Schaden (Personen- und / oder Sachschaden), auch dann wenn ihn kein direktes Verschulden trifft (z.B. Diebstahl, Unfall). Dies gilt auch für Schäden, die von Seiten Dritter verursacht werden. Die ReFood Meal GmbH haften nicht für Unfälle von Veranstaltungsteilnehmern, sofern diese nicht durch Mitarbeitende der ReFood Meal GmbH verursacht wurden. Für Leistungen Dritter schliessen die ReFood Meal GmbH jede Haftung aus.
Zahlungen
ReFood Meal GmbH ist es freigestellt, eine Akonto-Vorauszahlung in Rechnung zu stellen. Diese Rechnung ist spätestens 7 Tage vor dem Anlass zu bezahlen. Ebenfalls kann ein Depot verlangt werden. Sofern schriftlich vereinbarte Akontozahlungen nicht fristgerecht geleistet werden, ist die ReFood Meal GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Auftraggeber allfällige bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er mit dem Veranstalter solidarisch für den gesamten Rechnungsbetrag. Die ReFood Meal GmbH behalten sich das Recht vor, Informationen zwecks Bonitätsprüfung Dritten zur Verfügung zu stellen beziehungsweise auch einzuholen sowie im Falle von ausstehenden Forderungen diese an Dritte zu übertragen, wobei anfallende Bearbeitungsgebühren dem geschuldeten Betrag angerechnet werden.
Rücktritt durch die ReFood Meal GmbH
Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Meilen oder ein anderer zuständiger Gerichtsstand nach Wahl von ReFood Meal GmbH. Es kommt das schweizerische Recht zur Anwendung.